Verkehrsunfallabwicklung

 

Sie haben – als Fußgänger, PKW- oder Radfahrer – einen Verkehrsunfall erlitten und sind sich nicht sicher, welche Ansprüche Ihnen im Einzelnen zustehen und wie Sie diese effektiv sowie kostengünstig durchsetzen können? Wir bieten Ihnen einen „Full-Service“ an und übernehmen die gesamte Unfallabwicklung für Sie. Ihre Vorteile dabei:

Sie müssen sich um nichts mehr kümmern und können sich gleichzeitig sicher sein, dass sämtliche Ihrer in Frage kommenden Ansprüche von uns geprüft und schnellstmöglich geltend gemacht werden.

Unsere Leistungen für Sie auf einen Blick:

Im Rahmen eines für Sie unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräches geben wir eine Einschätzung zu dem Sachverhalt und Ihren möglichen Ansprüchen ab.

Im Falle einer Mandatserteilung…

… ermitteln wird die Versicherungsdaten des Unfallgegners und übernehmen den gesamten nachfolgenden Schriftverkehr mit diesem bzw. seiner Haftpflichtversicherung.

… fordern wir die Ermittlungsakten an und klären ggf. noch offene Schuldfragen.

… übernehmen wird den gesamten Schriftverkehr mit Ärzten, Sachverständigen, Versicherungen und sonstigen Beteiligten.

… prüfen wird den Sachverhalt auf sämtliche in Betracht kommenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wir beziffern Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite und verfolgen diese - notfalls auch vor Gericht - mit dem gebotenen Nachdruck.

Brauche ich überhaupt einen Rechtsanwalt, wenn ich nicht Schuld an dem Unfall bin?

Viele Geschädigte nehmen die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall nicht selbst in die Hand, sondern überlassen diese der Gegenseite. Schließlich sind Sie nicht selbst Schuld an dem Unfall. Warum also noch einen Anwalt bezahlen? Nicht selten hat sich auch schon die gegnerische Haftpflichtversicherung gemeldet und angeboten, die Schadensabwicklung zu übernehmen.

Wenn Sie die Abwicklung des Verkehrsunfalls der Versicherung des Unfallverursachers überlassen, laufen Sie Gefahr, Geld zu verlieren. Gutachter der Versicherungen versuchen erfahrungsgemäß, den Schaden so gering wie möglich halten. Über Ihre Ansprüche werden Sie naturgemäß nicht umfassend aufgeklärt. Ihre Verletzungen werden bagatellisiert.

Ist Ihnen klar, welche Kosten die Gegenseite erstatten muss und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche auf Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld zustehen? Können Sie einschätzen, wie hoch ggf. Ihre Haftungsquote ist? Nein? Wir schon. Nicht selten werden Geschädigten irgendwelche Restwertangebote oder Abgeltungsvereinbarungen regelrecht vor die Nase gehalten, die sie dann vorschnell unterschreiben.

Fehler, die Sie im Zusammenhang mit der Unfallabwicklung aus Unwissenheit begehen, können sich fatal für Sie auswirken. Und daher lohnt sich auch der Gang zum Rechtsanwalt. Denn ein Rechtsanwalt ist ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet und ausschließlich in Ihrem Interesse tätig. Sie können sich also darauf verlassen, dass ein Rechtsanwalt sämtliche Ihrer Ansprüche im Blick hat und diese auch mit dem gebotenen Nachdruck geltend macht. Sie sollten den Gang zum Anwalt daher nicht scheuen. Es geht schließlich um Ihr Geld.

Sofern Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind und den Unfall nicht selbst verschuldet haben, ist die Gegenseite ohnehin zur Übernahme Ihrer Anwaltskosten verpflichtet. Die Anwaltskosten werden dann von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen, so dass Ihnen keine Kosten entstehen würden.

Sollte Sie an dem Unfall ein (Mit-) Verschulden treffen, übernimmt in der Regel - sofern vorhanden - die eigene Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Auch das können wir gerne für Sie prüfen.

Übrigens:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls dürfen Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugs und der Schätzung des erforderlichen Wiederherstellungsaufwandes beauftragen. Sie müssen die Begutachtung also nicht der Gegenseite überlassen oder sich auch nicht auf einen von der Gegenseite ausgewählten Sachverständigen verweisen lassen.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die für die Erstellung des Gutachtens anfallenden Gebühren des Sachverständigen ebenfalls vom Unfallgegner zu zahlen, sofern die Einholung des Gutachtens erforderlich und zweckmäßig gewesen ist. Das ist in der Regel ab einer Schadenshöhe von 750,00 Euro bis 1.000,00 Euro der Fall. Sollte es sich hingegen lediglich um einen sog. Bagatellschaden handeln, lohnt sich die Einholung einer Reparaturkostenkalkulation.

Bei einer Mithaftung müssten Sie entsprechend Ihrer Haftung die Gebühren des Sachverständigen tragen.

Hindenburgstrasse 28
55118 Mainz
Tel. 06131.6199870
Fax: 06131.6199871
info@strafverteidigung-mz.de

Bürozeiten:
Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 18.00 Uhr